Aktuell

Hier finden Sie die Satzung des Regionalverbandes, Protokolle und weitere Dokumente / Ordnungen.

Probemitgliedschaften in Vereinen

Bereits vor Jahren wurde hinsichtlich von Probemitgliedschaften der Beschluß gefaßt, Da der alte Beschluß über eine Probemitgliedschaft unauffindbar ist, hat der Vorstand des Bridgeregionalverbandes Nodwest e.V. (BRV) am 18.05.2011 beschlossen: Die Probemitgliedschaft einer Person, die keinem anderen Bridgeverein im DBV angehört, darf nicht länger als drei Monate dauern. Danach muß das Probemitglied ihren/seinen Eintritt erklären. Anderenfalls darf er innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren als Nichtmitglied nicht in diesem Verein spielen oder eine neue Probemitgliedschaft eingehen. Da der alte Beschluß den meisten Mitgliedern nicht mehr bekannt sein dürfte hat der Vorstand mit der Mehrheit seiner Mitglieder am 19.05.2011 beschlossen: Die Probemitgliedschaft einer Person, die keinem anderen Bridgeverein im DBV angehört, darf nicht länger als drei Monate gesamt innerhalb von zwei Jahren dauern. Danach muß das Probemitglied ihren/seinen Eintritt erklären. Anderenfalls darf es innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren als Nichtmitglied nicht in diesem Verein spielen oder eine neue Probemitgliedschaft eingehen. Der Beschluß tritt sofort in Kraft.
Für den RV-Vorstand
Volker Felmy
-Vorsitzender-

Protokolle

Dokumente

 

Der Link www.bridge-verband.de/static/doc führt Sie zu dem Kapitel Dokumente Formulare und mehr des DBV.
Es enthält Hinweise zur Masterpunkterfassung, zum Unterricht sowie Regelwerke und Ordnungen ( besonders wichtig: Turnierbridgeregeln, Turnierordnung, Regelbaum von Christian Farwig ).